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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Kooperationsverträge zwischen der BlueCommunity GmbH (nachfolgend „Blue" oder „Auftragnehmer") und einer Apotheke (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich digitale Kundenbindung für Apotheken (“BlueDigital”). (2) Der Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB. Die Leistungen von Blue richten sich an Apothekeninhaber, Filialleitungen und vergleichbare gewerbliche Entscheidungsträger. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Blue ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. (4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Blue und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss (1) Blue erbringt unter der Bezeichnung BlueDigital Dienstleistungen für Apotheken. Die Details der Zusammenarbeit werden in einem Kooperationsvertrag zwischen Blue und dem Kunden vereinbart. (2) Das Angebot von Blue ist freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Vereinbarung im Rahmen eines Kooperationsvertrags zustande.
§ 3 Bestimmungen von Laufzeit und Kündigung (1) Die Vertragslaufzeit wird im Kooperationsvertrag festgelegt. (2) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende eines jeden Quartals durch beide Parteien kündbar. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform. (3) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt durch die Angaben im Kooperationsvertrag unberührt. Blue kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn die Apotheke im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Blue in Verzug ist. Blue kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen. Soweit ein Abzug für ersparte Aufwendungen vorzunehmen ist, beträgt dieser pauschal 5 %, es sei denn, eine Partei weist einen abweichenden Wert nach. (4) Bei wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten (siehe § 6 Mitwirkungspflicht Apotheke) kann Blue den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz in Höhe der dadurch entfallenden Vergütungsansprüche abzüglich der durch die Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen fordern; diese betragen 5 % der während der Vertragslaufzeit anfallenden Gesamtvergütung, es sei denn eine der Parteien weist einen anderen Wert nach.
§ 4 Vergütung und Zahlung (1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. (1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. (2) Die einmaligen Gebühren für den Set-up (inkl. eventuelle Gebühren für weitere Filialen, siehe § 1 Leistungen Blue im Set-up) wird mit Vertragsunterzeichnung fällig. (3) Der Sofortbuchungsrabatt (siehe § 1 Leistungen Blue im Set-up) gilt automatisch unter der Bedingung, dass der Vertrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Vertrags (Datum Unterschrift Blue) durch die Apotheke unterzeichnet wird. (4) Die Gebühr Betreuung für die ersten 8 Monaten wird zusammen mit der Gebühr Set-up fällig, damit die Apotheke automatisch von dem Einmalzahlungsrabatt profitiert (siehe § 2 Leistungen Blue in der laufenden Betreuung, monatlich). Ist dies nicht gewünscht, muss die Apotheke am Tag der Vertragsunterzeichnung schriftlich angeben, dass sie die monatlichen Gebühren der ersten 8 Monate monatlich zahlen möchte. (5) Bei einer Zusammenarbeit über die ersten 8 Monate hinaus, wird die Gebühr für die monatliche Betreuung monatlich fällig. (6) Das Zahlungsziel beträgt, wenn auf der Rechnung nicht anders angegeben, 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung.
§ 5 Bedingungen der Leistungserbringung durch Blue (1) Blue erbringt die Leistungen in eigener Verantwortung. Blue unterliegt keinem Weisungs- oder Direktionsrecht der Apotheke. Blue hat jedoch fachliche Vorgaben der Apotheke soweit zu beachten, als dies erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und das vereinbarte Vertragsziel zu erreichen. (2) Die Apotheke ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsmäßige Ausführung der Leistung zu informieren. (3) Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. (4) Über den Vertrag hinausgehende Leistungen, zum Beispiel für zusätzliche Entwürfe, nachträgliche Änderungen oder Folgeprojekte, sind gesondert zu beauftragen und werden nach Aufwand mit den entsprechenden Stundensätzen berechnet. Sollte das angegebene Maß überschritten werden, so wird Blue die Apotheke hierüber im Vorfeld weiterer Arbeiten informieren. Nicht enthalten sind Reisekosten und Spesen sowie Kosten für auftraggeberseitig geforderte Software-, Schrift- und Bildlizenzen. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. (5) Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht. Kommt ein erforderlicher Termin nicht zustande, ist die Apotheke, wenn nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, verpflichtet, einen von Blue unterbreiteten Terminvorschlag anzunehmen, sofern dieser mit einer Frist von zwei Wochen vorab angekündigt wird und nicht unzumutbar ist. Ansonsten ist keine Nachholung oder Verschiebung des Termins möglich, es sei denn, Blue ist an der Leistungserbringung verhindert. (6) Blue verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen oder subjektiven Erfolgs, wie das Erreichen bestimmter Kennzahlen, wie Umsatzzahlen, Endkunden- oder Mitarbeiterzahlen. Die Apotheke weiß, dass sich solche Erfolge nicht von selbst einstellen und es an ihm liegt, die von Blue erbrachten Arbeitsergebnisse zu nutzen. (7) Blue kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
§ 6 Mitwirkungspflicht Apotheke (1) Je besser die Apotheke mitwirkt, desto mehr Nutzen kann sie aus dem Vertrag ziehen sowie eigene Ziele und Erfolge erreichen. Die Apotheke sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch Blue dafür, dass Blue alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. Die Apotheke ist sich bewusst, dass die Zielerreichung von der kostenpflichtigen Buchung von Drittangeboten (v. a. Superchat) abhängt; sofern er dies nach Vertragsschluss ablehnt, hat er die etwaige Erfolglosigkeit der Zusammenarbeit alleine zu verantworten, da damit die Leistungserbringung durch Blue unmöglich werden kann. (2) Blue leistet keine Rechtsberatung: Die Apotheke verpflichtet sich, sofern dies noch nicht geschehen ist, sich eigenständig um die für seine Online- und Social Media-Präsenzen erforderlichen Rechtstexte zu kümmern, insbesondere Datenschutzerklärung und Impressum. Die Apotheke trägt die Verantwortung für die rechtskonforme Einbindung der Texte und Ausgestaltung seiner Veröffentlichungen. Blue empfiehlt, sich zur Erfüllung dieser Pflichten anwaltlich beraten zu lassen. (3) Die Zugangsdaten für eine von Blue bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugeben ist untersagt. (4) Verletzt die Apotheke ihre Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre von Blue, welche Blue an der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan. Soweit die Apotheke eine ihrer Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat.
§ 7 Abnahme Die Apotheke hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden und den einzelnen Mangel konkret und nachvollziehbar zu beschreiben. Blue ist daraufhin verpflichtet, diese Mängel unverzüglich zu beseitigen. Eine Gewährleistung entfällt, wenn die Apotheke ohne Zustimmung von Blue den Auftragsgegenstand selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
§ 8 Geheimhaltung und Datengeheimnis Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Angebot erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und unbefristet geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Erfüllung bzw. Beendigung des Projekts fort. Während der Entwicklung können Mitarbeiter und Subdienstleister von Blue mit personenbezogenen oder sonstigen gesetzlich geschützten Daten von Kunden der Apotheke in Berührung kommen. Mitarbeiter und Subdienstleister von Blue haben diesbezüglich das Datengeheimnis zu wahren. Diese Verpflichtung besteht zeitlich uneingeschränkt fort.
§ 9 Erfüllungsort / Gerichtsstand (1) Erfüllungsort ist der Sitz von Blue. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Blue. § 11 Änderungen der AGB (1) Blue ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. (2) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Blue wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen des Schweigens hinweisen. (3) Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB weiter. Blue steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende zu.
§ 10 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von Blue. (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. (4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. (5) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Blue auf Dritte zu übertragen.